Redaktion
Arno Schrader
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlich Willkommen auf Ihrem neuen Arbeitnehmer-Blog. Hier informiere ich Sie täglich über aktuelle arbeitsrechtliche Urteile und Geschehnisse aus meinem arbeitsrechtlichen Berufsalltag und aus meinem Umfeld.
Mein Name ist Arno Schrader und ich stelle Ihnen in diesem arbeitsrechtlichen Blog Ihre Rechte als Arbeitnehmer dar.
Seit über 12 Jahren bin ich als Rechtsanwalt in Herford tätig. Ich berate überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Mein Anliegen ist es, Ihnen Ihre Rechte im Job verständlich und praxisnah darzustellen. Wenn Sie meine Artikel kommentieren möchten oder Kritik los werden wollen, tun Sie dieses bitte gerne über die Kommentarfunktion. Ich freue mich auf einen spannenden Austausch mit Ihnen.
Ihr Arno Schrader
Arbeitszeugnisse Teil 5 – Der Zeugnisinhalt und ein Muster für ein mangelhaftes Zeugnis
Gestern hatte ich Ihnen bereits etwas zur Leistung- und Führungsbeurteilung geschrieben. Natürlich können auch weitere Zeugnisinhalte von ihrem Arbeitgeber aufgenommen werden.
Dabei kann es sich um
• eine Fachbeurteilung,
• eine Entwicklungsbeurteilung,
• eine Beurteilung der Leistungsbereitschaft oder
• der Belastbarkeit und
• der Auffassungsgabe sowie
• eine Beurteilung der Übernahme von Verantwortung
handeln.
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Arbeitszeugnisse Teil 4 – Der Aufbau für ein Zeugnis und ein Muster für ein ausreichendes Zeugnis
Ein Zeugnis sollte mindestens folgendermaßen aufgebaut sein:
1. Die Aufzählung der Tätigkeiten
Nachdem Ihr Name und Ihre Beschäftigungszeiten genannt werden, sollten Ihre Tätigkeiten genau und ausführlich beschrieben werden. Denken Sie stets daran, dass Ihr Zeugnis vollständig sein muss.
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Arbeitszeugnisse Teil 3 – Die Formalien eines Zeugnisses und ein Muster für ein befriedigendes Zeugnis
Ein Zeugnis müssen Sie immer schriftlich bekommen. Ihr Chef muss es auf sauberem Geschäftspapiere ohne Ausfüllung des Anschriftenfeld erstellen.
Das Geburtsdatum und die Adresse werden nur aufgenommen, wenn Sie es verlangen.
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Arbeitszeugnisse Teil 2 – Die Zeugnisarten und ein Muster für ein gutes Zeugnis
Sie haben Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. In diesem Zeugnis steht nur Ihr Name und die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Geburtsdatum und Anschrift dürfen nur aufgenommen werden, wenn Sie damit einverstanden sind.
Beispiel:
„Herr Atze Arbeiter war vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2009 als Mitarbeiter in der Versandabteilung bei uns tätig.“
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Arbeitszeugnisse Teil 1 – Der Anspruch auf ein Zeugnis und ein Muster für ein sehr gutes Zeugnis
Jeder Arbeitnehmer, also auch Aushilfen, haben nach § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung einen Anspruch auf ein Zeugnis. Wie bei vielen anderen Ansprüchen wird aber vorausgesetzt, dass Sie Ihren Arbeitgeber zur Zeugniserteilung auffordern.
Ähnliches gilt bei Ihren Auszubildenden. Nach § 16 Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis zu erhalten. Dieses Zeugnis beinhaltet Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung.
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